Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend. Sie gelten als vom Käufer angenommen, sofern er nicht unverzüglich widerspricht.

2. Preise in CHF

Alle Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für Lieferung EXW Büren an der Aare, exkl. MWSt.

3. Zahlung

30 Tage Netto oder nach Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen berechnet.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach Möglichkeiten eingehalten. Jede Verantwortung für etwelche Folgen aus der Nichteinhaltung der Lieferfristen wird abgelehnt. Auf keinen Fall kann der Besteller aus der Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Anspruch auf Schadenersatz irgendwelcher Art ableiten. Überschreitungen berechtigen nicht zur Annullierung der Bestellung.

6. Lieferpflicht

Gegenüber säumigen Schuldnern ruht die Lieferpflicht.

7. Beanstandungen

Verluste oder Beschädigungen müssen innert acht Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung der Firma AVB AG, Büren an der Aare, gemeldet werden, ansonsten wird jede Haftung abgelehnt.

8. Garantie

Unter Vorbehalt der Ziffer 7 (Beanstandungen) garantiert die Firma AVB AG die Funktion der gelieferten Produkte, sofern die Montage fachgerecht in Übereinstimmung mit den dazugehörenden, aktuellsten Betriebs und Montageanleitungen und dem Zweck der Produkte entsprechend erfolgt ist. Die in den Katalogen der AVB AG angegebenen Formen und Baumasse können jederzeit geändert werden. Die Garantie für nachweisbare Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler für AVB AG beträgt 2 Jahre ab Fakturadatum. Für fehlerhafte Ware gewährt der Fabrikant Instandstellung oder Ersatz nach seiner Wahl. Darüber hinausgehende Forderungen, wie Schadenersatz irgendwelcher Art, z.B. Folgeschäden, sind ausdrücklich wegbedungen. Ausgenommen von Garantie-Ansprüchen sind Schäden, welche auf natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Kavitation, Erosion, Einwirkung von aggressivem Wasser, korrosiven Rückständen aus dem Leitungssystem oder chemischen Produkten der Wasserbehandlung zurückzuführen sind. Das gilt auch für Oberflächenbeschädigungen.

9. Rücknahmen

Rücksendungen, die nicht auf falscher Lieferung der AVB AG beruhen, bedürfen einer vorrangig erfolgten Verständigung mit letzterer und unterliegen einem Umtriebsabzug von mindestens 15%. Notwendige Reinigung und Instandstellung werden zusätzlich verrechnet. Kundenspezifische Sonderanfertigungen sind generell von der Möglichkeit einer Rücksendung ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmung

Der Kunde erkennt bei jeder telefonischen, mündlichen, schriftlichen und elektronischen Bestellung, diese Verkaufs- und Lieferbedingungen in allen Punkten an.

11. Erfüllungsort und Gerichtstand

Ist für beide Parteien Büren an der Aare.

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